23.03.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Jetzt zahlen, bitte - unverzüglich

Gerichte verurteilen unwillige Versicherer zu Kundenfreundlichkeit


Saarbrücken/Frankfurt (dpa). Wichtige Verbraucherurteile in Versicherungsfragen haben jetzt zwei Gerichte gefällt. So muss eine Lebensversicherung beim Unfalltod eines Versicherten grundsätzlich unverzüglich zahlen, hat das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken beschlossen. Sie darf demnach insbesondere nicht bis zum Abschluss staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen warten. Vielmehr habe sie die Pflicht, im Interesse der Angehörigen die Zahlung zu beschleunigen (Az.: 5 U 286/05-26).
Das Gericht gab damit zwei Kindern Recht, deren Eltern bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen waren. Obwohl feststand, dass der Wagen der beiden Unfallopfer auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern geraten war, wollte die Versicherung erst nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zahlen.
Auch das OLG Frankfurt wies eine Versicherung zurecht. Deren Kunde hatte sich beim Abschluss einer Hausratversicherung eigens vom Versicherungsvertreter in Sachen Wertermittlung des Hausrats beraten lassen. Als dann nach einem Einbruch der Versicherungsfall eintrat, wollte die Assekuranz nur einen Bruchteil zahlen, weil der Mann unterversichert sei. Die Frankfurter Richter sagten dazu, zwar sei es in erster Linie Sache des Eigentümers, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Eine Beratung seitens der Versicherung führe jedoch zu deren Mitverantwortung. Die Versicherung müsse daher zumindest die Hälfte des entstandenen Schadens ersetzen. (Az.: 24 U 55/05)

Artikel vom 23.03.2006