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. . .das Düsseldorfer Finanzgericht, das entschieden hat, dass jeder, der aus gesundheitlichen Gründen auf seinem Grundstück Bäume fällt, die Kosten von der Steuer absetzen kann. Ein Vater hatte wegen einer Pollenallergie seiner Tochter 67 Birken fällen lassen und die Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht. Das Finanzamt akzeptierte das nicht. Das Gericht gab dem Vater Recht. Eine Amtsärztin hatte die Richter davon überzeugt, dass das Fällen wegen der Birkenpollenallergie des Mädchens medizinisch notwendig war.

Artikel vom 23.03.2006