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Kündigungsschutzgesetz

Urteil: Jugend sieht als aus


Jung, dynamisch, leistungsfähig und berufserfahren - so wünschen sich Arbeitgeber ihre Mitarbeiter. Die Reform des Kündigungsschutzgesetzes zum 1. Januar 2004 sollte es Unternehmen erleichtern, für ihren Betrieb die ideale Beschäftigungsstruktur herzustellen. Eine Entlastung der Arbeitgeber von den erheblichen Risiken einer Kündigung hat die Reform nicht bewirkt. Man muss wohl von einem »Rohrkrepierer« sprechen, wenn das reformierte Kündigungsschutzgesetz es einem Arbeitnehmer im Rentenalter ermöglicht, weiter im Beruf zu bleiben - selbst wenn dafür möglicherweise ein Jüngerer arbeitslos wird.
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat sich zwar für eine rasche Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre ausgesprochen. Angesichts der aktuellen Zahl von mehr als 600 000 Arbeitslosen jungen Menschen unter 25 könnte eine solche Maßnahme zwar der Sicherung der Rentenkassen dienen. Dem Nachwuchs werden aber Perspektiven genommen, solange Ältere auf ihren Arbeitsplätzen bleiben.
Es ist legitim, sein Recht gerichtlich durchzusetzen. Die deutsche Jugend lässt das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn allerdings alt aussehen. Hubertus Hartmann

Artikel vom 23.03.2006