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Schmerzensgeld
für Fahndungsfoto


Braunschweig (dpa). Eine Braunschweigerin bekommt 3000 Euro Schmerzensgeld wegen eines falschen Fahndungsfotos vom Land. Das Landgericht Braunschweig erkannte der 41-Jährigen gestern die Summe zu. Die Frau hatte eine Minute vor einer Kreditkarten-Diebin einen Geldautomaten bedient. In der Annahme, sie sei die Betrügerin, ließ die Justiz ihr Foto in der Zeitung veröffentlichen. Das Land wollte nur die Hälfte bezahlen.

Artikel vom 22.03.2006