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Kindergarten-Amok:
Urteil ist rechtskräftig

Bundesgerichtshof verwirft die Revision

Bielefeld (uko). Dreieinviertel Jahre Haft wird der Mann absitzen, der vor einem Kindergarten in Sennestadt zu einer Amokfahrt startete. Das Landgericht Bielefeld hatte den gebürtigen Türke Fatih C. (32) nur wegen Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung und wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die Revision verworfen.

Ursache für die Straftaten im Oktober und November 2004 waren die Beziehungsprobleme zwischen Fatih C. und seiner getrennt von ihm lebenden Ehefrau Elvira F. (Name geändert). Das Paar, das drei Kinder hat, hatte sich seit 2001 zunehmend entfremdet, mehrmals war Fatih C. aggressiv geworden und hatte seine Frau geschlagen.
Immer stärker reifte in ihm der Verdacht, Elvira F. habe zudem ein Verhältnis zu einem befreundeten Türken. Während des laufenden Scheidungsverfahrens lauerte Fatih C. gemeinsam mit einem Bekannten seiner Ehefrau am 8. Oktober 2004 auf der Rheinallee auf und zerrte sie in einen VW Sharan. Auf der dann folgenden Fahrt nach Schloß Holte-Stukenbrock bedrohte er die Frau mehrmals mit dem Tod. Er schlug und würgte sein Opfer. In Schloß Holte wurde die Ehefrau aus dem Wagen geworfen.
Nachdem die Scheidung Wochen später vollzogen und das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder einvernehmlich geregelt worden war, kam es am 4. November 2004 zu dem zweiten, noch gravierenderen Vorfall. An jenem Nachmittag fuhr Fatih C. vor dem St.-Thomas-Morus-Kindergarten an der Rheinallee mit seinem VW Passat vor, als die Ex-Ehefrau gerade die Kinder aus dem Hort abholte. Sie war in Begleitung des vermeintlichen Liebhabers Ismir S. Der Deutsch-Türke hielt mit seinem Wagen auf die Personengruppe zu. Während Elvira F. zur Seite springen konnte, wurde S. leicht am Bein verletzt. Daraufhin setzte C. seinen Wagen zurück und fuhr erneut an. Der Passat krachte in den Eingang des Kindergartens.
Die 10. Große Strafkammer blieb deutlich unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Auf einen Versuch des Totschlags mochten die Richter seinerzeit auch nicht erkennen. Der BGH stellte dieses Urteil nun als rechtskräftig fest.

Artikel vom 23.03.2006