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Schutz vor Billiglöhnern

Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt beschränkt

Franz Müntefering: Schutz ist notwendig.

Berlin (dpa). Arbeitnehmern aus acht der zehn neuen EU-Ländern bleibt für drei weitere Jahre der ungehinderte Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt verwehrt. Das Kabinett billigte gestern in Berlin eine Vorlage von Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD). Sie verlängert die bestehende Regelung bis zum 30. April 2009.
Dies soll den unkontrollierten Zugang von Wanderarbeitern aus Niedriglohnländern wie Polen und Tschechien verhindern. Ausgenommen von der Beschränkung bleiben die Bürger Zyperns und Maltas. Angesichts der nach wie vor schwierigen Arbeitsmarktlage hält die Bundesregierung die Steuerung des Zugangs von Beschäftigten zum Arbeitsmarkt für notwendig.
Die EU-Kommission plädiert dafür, dass die alten Mitgliedsländer ihre Arbeitsmärkte öffnen und Zugangsbeschränkungen fallen lassen. Sechs alte EU-Staaten setzen dies um. Großbritannien, Irland, Schweden, Finnland, Portugal und Spanien geben Bürgern der neuen Mitgliedsländer von Mai an freien Zugang zum Arbeitsmarkt.

Artikel vom 23.03.2006