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Dem »Tod gerade noch von
der Schippe gesprungen«

Dachdecker würgt Freundin: fünfeinhalb Jahre Haft

Bielefeld (uko). Fünfeinhalb Jahre Haft soll der Bielefelder Felix M. absitzen. Das Schwurgericht hat den 38-Jährigen am Montag des veruschten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Dachdecker hatte im September 2005 versucht, seine Lebensgefährtin zu erwürgen.

Das Gericht blieb damit ein Jahr unter dem Strafantrag von Staatsanwalt Klaus Metzler, folgte aber im Wesentlichen den Argumenten des Anklagevertreters. Demnach war es im August 2004 zu einem ersten gewalttägigen Angriff des Mannes gekommen. Der Dachdecker hatte die 27-jährige Frau durch heftige Schläge gegen den Kopf misshandelt. Als die Mutter von zwei gemeinsamen Kleinkindern bewusstlos wurde, ließ M. jedoch freiwillig von ihr ab.
Sabrina Z. (Name geändert) hatte im Folgejahr unter Angstzuständen gelitten, hatte sich aber noch nicht vom Vater ihrer Kinder trennen können. Am 8. September 2005 bestätigten sich die schlimmen Befürchtungen der Frau. Unter einem fadenscheinigen Grund rief M. seine Freundin in die gemeinsame Wohnung, die er eigentlich schon Wochen zuvor hatte verlassen sollen. Felix M. machte ihr Vorhaltungen wegen ihres Lebenswandels, beschimpfte sie. Unvermittelt warf er sich auf dem Bett auf sie und begann Sabrina Z. mindestens eine Minute lang zu würgen.
Nach Ansicht eines Münsteraner Rechtsmediziners war das Opfer dem »Tod gerade noch von der Schippe gesprungen«. Ein nur wenige Sekunden längeres Würgen hätte demnach schon schwere gesundheitliche Folgen, wenn nicht gar den Tod zur Folge gehabt. Als Freunde und Verwandte der Frau massiv an der Wohnungstür klopften, ließ der Dachdecker von Sabrina Z. ab.
Für das Gericht war damit der Tötungsvorsatz bestätigt. Felix M. sei zwar mit etwa zwei Promille Bluzalkoholkonzentration angetrunken gewesen, jedoch sei der Angeklagte damals »alkoholgewöhnt gewesen«. Eine Verminderung der Schuldfähigkeit schlossen die Richter aus. Eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt komme ebenso nicht in Frage. Felix M. solle die Haftzeit indes nutzen, um sich therapieren zu lassen.
Als strafmildernd wertete das Schwurgericht dagegen das Geständnis des Mannes, der die Tat umfassend eingeräumt hatte, und die schwere Jugend des Angeklagten. Felix M. war von seinem Vater, ein Alkoholiker, regelmäßig verprügelt worden.

Artikel vom 21.03.2006