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Bewährungsstrafe für
Trainer Springstein

Gesundheit einer 16-Jährigen leichtfertig riskiert

Magdeburg (dpa). Ende im Doping-Prozess gegen Thomas Springstein: Das Amtsgericht Magdeburg verurteilte den Leichtathletik-Trainer wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in besonders schwerem Fall zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.
Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Astrid Raue sah es als erwiesen an, dass Springstein der damals 16-jährigen Sprinterin Anne-Kathrin Elbe im Jahr 2004 ein Fläschchen mit einem Präparat gegeben hat, welches das Doping-Mittel Testosteron-Undecaonat enthielt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Außerdem muss Springstein 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und die Kosten des Verfahrens tragen.
Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Anklagevertretung, die eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, will nun mögliche Rechtsmittel prüfen. »Die Aussagen Elbes waren glaubhaft und nicht widersprüchlich«, sagte Raue in ihrer Urteilsbegründung. »Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für Wut oder Rache.« Negativ für Springsteins wertete die Richterin die Tatsache, dass er die Doping-Kapseln als »Vitamine« bezeichnet hat und damit die Gesundheit der 16-Jährigen leichtfertig riskierte.
»Wir haben uns mit der Staatsanwaltschaft geeinigt«, sagte Rechtsanwalt Johann Schwenn zu Beginn seines Plädoyers. Er betonte, die Entscheidung für ein vorzeitiges Endes des Prozesses gegen den Diplom-Sportlehrer sei schwer gewesen, weil weiter Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hauptbelastungszeugin Elbe bestehen. »Herr Springstein ist kein poststalinistischer Giftmischer. Er hat sich wissenschaftlich mit Doping beschäftigt.«
Oberstaatsanwalt Wolfram Klein sprach in seinem fast einstündigen Plädoyer von einem »Dilemma« für Springstein, der alles schweigend und mit starrer Miene verfolgte. Er verlas Auszüge aus E-Mails, die 2004 bei einer Razzia im Haus des 47-Jährigen in Gerwisch bei Magdeburg beschlagnahmt wurden. Springstein, alias »Top Speed«, wird hier ohne Zweifel als »Dopingmittel-Dealer« entlarvt. »Wer jetzt noch an Unschuld glaubt, leidet an Realitätsverlust«, schloss der Oberstaatsanwalt seine Rede. Vorher wurden sieben der insgesamt acht Anklagepunkte auf seinen Antrag hin eingestellt - ein Teil des so genannten Deals zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung.
Der Prozess gegen Springstein war am 9. Januar eröffnet worden. An den folgenden sechs Verhandlungstagen stellte die Verteidigung erfolglos zwei Befangenheitsanträge gegen das Gericht und versuchte, das Verfahren einzustellen. Der Lebensgefährte von Staffel-Europameisterin Grit Breuer und zweifache Vater machte zu keiner Zeit eine Aussage und verzichtete auch nach seiner Verurteilung auf eine Stellungnahme.

Artikel vom 21.03.2006