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Wenn neue
Möbel riechen

Eventuell Grund zur Reklamation

Endlich ist sie da: die lang ersehnte Polstergarnitur. Ein Genuss für das Auge, aber manchmal nicht unbedingt für die Nase. Denn neue Möbel oder Teppiche können in der Anfangszeit unangenehm riechen.

Der Geruch kann zwar natürliche Ursachen haben, doch in einigen Fällen stecken auch zu starke Schadstoffausdünstungen dahinter. Laut Informationen der Verbraucher-Zentrale NRW sollte der Neugeruch spätestens nach vier Wochen verschwunden sein. Tritt dies nicht ein, können stark riechende Ausdünstungen laut den Verbraucherschützern ein Grund zur Reklamation sein.
Bestreitet der Händler, dass die Ware fehlerhaft ist, muss der Käufer den Mangel zum Beispiel durch ein Gutachten nachweisen. Damit es soweit gar nicht erst kommt, empfiehlt die Verbraucher-Zentrale, beim Kauf auf die Umweltverträglichkeit der Möbel zu achten. Sie ist an Plaketten wie dem »Blauen Engel« oder dem »Goldenen M« zu erkennen. Bei Stoffen für die Fensterdekoration garantiert das Zeichen »Schadstoffgeprüfte Textilien nach Öko-Tex Standard 100« die Unbedenklichkeit.
Wer noch einen Schritt weitergehen will, hat heute sogar die Möglichkeit, Fensterkleider zu kaufen, die ihrerseits permanent geruchs- und schadstoffreinigend wirken. Dies ist vor allem für Haushalte, in denen geraucht wird, ein äußerst angenehmer Zusatznutzen. Solche so genannten Funktionstextilien werden bei Raumausstattern und in Fachgeschäften unter dem Namen drapilux air angeboten. Dass es sich dabei nicht nur um ein Werbeversprechen des Herstellers, sondern um eine tatsächlich nachweisbare luftreinigende Wirkung handelt, bestätigen Prüfungen des TÜV Rheinland-Berlin-Brandenburg.

Artikel vom 24.03.2006