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Betteln ist
künftig ganz
verboten

Verordnung geändert

Lübbecke (jug). Nicht nur in Großstädten, auch in kleineren Kommunen wie Lübbecke gehören Bettler inzwischen zum Stadtbild. War in Lübbecke bislang nur das Betteln mit Tieren verboten, so ist dies in der Fußgängerzone jetzt grundsätzlich untersagt. Das sieht die geänderte »Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung« vor.

Einstimmig (bei drei Enthaltungen) hat der Hauptausschuss dies am Donnerstag beschlossen, der Rat entscheidet kommende Woche. Grund für diese Neuerung sind nach Worten des Beigeordneten Achim Wippermann zunehmende Anrufe von Bürgern, die sich dadurch belästigt fühlten. Wie es seitens der Verwaltung hieß, wolle man nicht jegliche Form verbieten, wie z.B. das Bitten um Geldspenden bei Musikdarbietungen. Gleichwohl schaffe man eine Handlungsgrundlage, vor allem, wenn es zu Auswüchsen wie aggressivem Verhalten gegenüber Passanten komme.
Die Auflistung der verbotenen Verunreinigungen wurde ergänzt, u.a. um das Wegwerfen von Zigarettenkippen. Neues gibt's auch bei den Osterfeuern. Die müssen weiter gemeldet werden, im Gegensatz zu früher sind jetzt die Betreiber selbst für die Einhaltung der Auflagen wie zum Beispiel der Mindestabstände verantwortlich. Bislang hatte die Verwaltung den Abbrennort und in Einzelfällen auch die Einhaltung der Auflagen überprüft - mit großem Personalaufwand. Die Anleinpflicht für Hunde wurde nicht mehr aufgenommen, dies sei gesondert im Landeshundegesetz geregelt.
Auch wenn es zu verschiedenen Punkten der Verordnung detaillierte Ergänzungsvorschläge gab, einigte man sich Donnerstag, dem Entwurf zunächst so zuzustimmen. Nachbesserungen, so betonte Bürgermeisterin Susanne Lindemann, seien bei Bedarf jederzeit möglich.

Artikel vom 18.03.2006