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Staat fördert Kinderbetreuung

Steuerabzug beschlossen - Mehr Handwerkerdienste absetzbar

Berlin (dpa). Der Bundestag hat die lange umstrittene steuerliche Förderung der Kinderbetreuung beschlossen. Zugleich werden eine Reihe von Steuerschlupflöchern gestopft.

Das Parlament billigte nach wochenlanger Debatte am Freitag mehrere steuerliche Maßnahmen der Koalition zur Wachstums- und Beschäftigungsförderung. Sie sind Teil des 25-Milliarden-Pakets, mit dem der Bund bis 2009 die Konjunktur ankurbeln will. Dem Steuerpaket muss nun noch der Bundesrat Anfang April zustimmen.
Wesentlicher Teil des »Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung« ist die steuerliche Anerkennung der Kosten für Kinderbetreuung. Alleinerzieher und Doppelverdiener-Paare können rückwirkend vom 1. Januar 2006 jährlich maximal 4000 Euro für Kinder bis zu 14 Jahren absetzen. Familien mit einem Alleinverdiener sollen in der Regel nur die Kosten für Kinder zwischen drittem und sechstem Lebensjahr beim Fiskus geltend machen können.
Zudem wird die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen auf Erhalt und Modernisierung von Immobilien ausgeweitet sowie auf Betreuungsleistungen für eine pflegebedürftige Person in Privathaushalten erweitert. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, können bis zu 1800 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden. Für Firmen, die in Maschinen oder andere Wirtschaftsgüter investieren, sollen Abschreibungsregeln verbessert werden. Vor allem für kleinere Firmen werden zudem die Regeln bei der Umsatzsteuer gelockert.
Das Gesetzespaket zur Steuerförderung führt nach Angaben des Finanzministeriums bei Bund, Ländern und Kommunen in diesem Jahr zu Mindereinnahmen von 2,8 Milliarden Euro. 2007 werden Ausfälle von 5,65 Milliarden Euro erwartet und im Jahr 2008 von etwa 6,5 Milliarden Euro.
Das gesamte Wachstumspaket sieht bis 2009 unter anderem 6 Milliarden Euro für die Förderung von Forschung und Entwicklung vor, 9,4 Milliarden Euro zur Förderung des Mittelstandes und der Wirtschaft allgemein sowie 4,3 Milliarden Euro für den Verkehr. Mit 3 Milliarden Euro soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mit 2,5 Milliarden Euro die Beschäftigungsmöglichkeiten für haushaltsnahe Dienstleistungen verbessert werden.
Der Bundestag billigte am Freitag zugleich ein Gesetzespaket der großen Koalition, mit dem Steuerschlupflöcher geschlossen und die Staatskassen entlastet werden sollen. Das Maßnahmenpaket soll bis zum Jahr 2010 zu Mehreinnahmen für den Staat von jährlich mehr als 800 Millionen Euro führen. Der Bundesrat soll Anfang April abschließend darüber entscheiden.
In der Wirtschaft war vor allem die Verschärfung des Dienstwagen-Steuerprivilegs auf Widerstand gestoßen. Selbstständige müssen künftig nachweisen, dass sie ihren Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen, um auch künftig in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Mit der Regelung, die unbürokratisch umgesetzt werden soll, will man die Praxis verhindern, Autos steuervergünstigt aufs Geschäft laufen zu lassen, in Wirklichkeit aber privat zu nutzen. Der monatliche Steuersatz von einem Prozent des Listenpreises bleibt. Arbeitnehmer müssen den Nachweis nicht erbringen.
Zum Gesetzespaket gehört auch, dass Anschaffungskosten für Wertpapiere und Grundstücke künftig erst zum Zeitpunkt der Veräußerung beziehungsweise Entnahme steuerlich geltend gemacht werden können. Damit wird ein aus der Sicht der Kapitalanleger lukratives Steuersparmodell abgeschafft. Ferner kann der Verkauf von Tankquittungen und Belegen, beispielsweise bei Internetauktionen, künftig mit bis zu 5000 Euro bestraft werden.

Artikel vom 18.03.2006