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Bei Verdacht sofort
den Fundort sperren

Vogelgrippe: Eine Woche Wartezeit zu lang


Bielefeld (bp) Nicht bereits, wenn das Staatliche Veterinäramt in Detmold einen Vogelgrippe-Verdachtsfall feststellt, sondern erst nach der Bestätigung eines positiven Untersuchungsergebnisses durch das Friedrich Löffler Institut (Insel Riems) werden tierseuchenrechtliche Maßnahmen amtlich zulässig. Das würde einen zeitlichen Unterschied von fünf Tagen bedeuten, um vorbeugend gegen den Virus H5N1 tätig werden zu können - Folge der Änderung der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung vom 2. März 2006.
»Zu lange«, findet die Bielefelder Verwaltung mit Dezernent Dr. Albrecht Peter Pohle, der dem Krisenstab für so genannte Großschadensereignisse vorsteht. Die Verwaltung hält eine »schnelle Verdachtsdiagnostik« für erforderlich, sonst könnten Sperrbezirke oder Beobachtungszonen erst eine Woche oder noch später nach dem Fund eines toten Vogels erlassen werden. Pohle ist überzeugt, dass schnell gehandelt werden muss - bereits in der Phase vor Feststellung des so genannten amtlichen Verdachtsfalls: »Um eine eventuelle Seuchenübertragung zu verhindern.«
Dem Hauptausschuss, der am Donnerstag, 23. März tagt, schlägt er deshalb folgendes Verfahren vor:
l Sobald ein verendeter Vogel mit einem Anfangsverdacht zur weiteren Diagnostik an das Friedrich Löffler Institut weiter geschickt wird, wird eine erweiterte Fundortsperre festgelegt; im Einzelfall könne das auch die Sperrung einer öffentlichen Parkanlage sein.
l Geflügelhalter in einem Drei-Kilometer-Radius um den Fundort werden durch ein »allgemeines Schreiben« zur Einhaltung von Sperr- und Desinfektionsmaßnahmen aufgefordert.
l Hunde und Katzen dürfen nur noch angeleint ausgeführt werden.
Würde man, so Pohle, auf Sperrmaßnahmen verzichten, könnten Fußgänger für die Verbreitung von Erregern sorgen. Frühzeitiges Erkennen einer Infektion genieße »oberste Priorität«.

Artikel vom 18.03.2006