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Kompetenzen in Sachen
Familien- und Medizinrecht

Gemeinschaft der Anwältinnen Rosenke und Uflerbäumer

Halle (SKü). Veränderung auf dem Haller Anwaltsmarkt: Unter dem Logo »Die Zwei in Halle« haben sich die Rechtsanwältinnen Dr. Marion Rosenke (37) und Gesine Uflerbäumer (41) zu einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen.

Die neue Kanzlei befindet sich mitten in der Haller Innenstadt an der Bahnhofsstraße 22 (Fußgängerzone). Dr. Marion Rosenke, die mit Rechtsanwalt Ingo Tellmann bis zu dessen Ruhestand vor einigen Wochen in einer Bürogemeinschaft tätig war, befasst sich seit acht Jahren mit dem Spezialgebiet des Medizinrechts. Hier vertritt sie überwiegend die Rechte der Patienten und Krankenkassen gegen Ärzte und Krankenhäuser in Haftpflichtprozessen nach fehlerhaften Beratungen und Behandlungen, ist dabei auch weit über diese Region hinaus tätig. Die Grundlagen ffür eine Qualifizierung zur Fachanwältin sind zu einem guten Teil bereits erfüllt.
Gesine Uflerbäumer hat sich nach über zehnjähriger Tätigkeit in der Haller Kanzlei Diekmeyer nun selbstständig gemacht. Neben dem allgemeinen Zivilrecht bearbeitet sie insbesondere Familiensachen wie Ehescheidungen, Unterhaltsansprüche, Sorgerecht und weiteres. In 2002 wurde sie von der Anwaltskammer zur Fachanwältin für Familienrecht ernannt. Beide Anwältinnen besitzen die Zulassung bei den Oberlandesgerichten.
Neben dem Familienrecht ist Gesine Uflerbäumer gerade in den letzten Jahren zunehmend auf dem Gebiet der Nebenklagevertretung in Strafsachen tätig. Hier vertritt sie die Interessen der Opfer von Gewalttaten, häufig Kinder und Jugendliche. Auf beiden Arbeitsgebieten engagiert sie sich darüber hinaus in Arbeitskreisen und hält Vorträge.

www.die-zwei-in-halle.de

Artikel vom 18.03.2006