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Wenn Mieter
nichts als Ärger
verursachen

Probleme ums Geld kein Einzelfall

Von Stefanie Westing
Brackwede (WB). Er kann nur noch den Kopf schütteln, wenn er den dicken Aktenordner betrachtet, in dem er alle Unterlagen abheftet, die sich angesammelt haben. Und dabei wollte der Brackweder Klaus G. (Name von der Redaktion geändert), 54, einfach nur eine Wohnung vermieten. Seinen Mieter trifft er jetzt vor Gericht.

Und Klaus G. ist nicht der einzige Vermieter, der Ärger mit seiner Immobilie hat. »Es ist nicht einfacher geworden zwischen Mieter und Vermieter«, weiß auch Brigitte Schultz, Geschäftsführerin der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus und Grund in Brackwede, die die Rechte von 800 Vermietern im Bielefelder Süden vertritt. »Wir haben mehr Anfragen denn je zu verzeichnen. Nebenkostenabrechnungen und Mietrückstände sind die Hauptprobleme.« Um Mietrückstände in Höhe von 1780 Euro geht es auch im Fall von Klaus G., außerdem fühlt sich der Brackweder getäuscht: »Man hat mir am Anfang gesagt, Vater, Mutter und Sohn wollten einziehen. Plötzlich aber war die Familie zu fünft, denn zwei Töchter im Teenager-Alter tauchten auf.«
Damit nicht genug. »Zweieinhalb Monatsmieten und die Kaution wurden nicht bezahlt«, schildert der 54-Jährige. Die Mieter, die Arbeitslosengeld II von »Arbeitplus« empfangen, hätten schließlich zugestimmt, dass die Miete von dort direkt an Klaus G. überwiesen werde. »Im Dezember allerdings hat das auch welchen Gründen auch immer nicht geklappt«, erzählt der Brackweder. »Da wurde das Geld doch an den Mieter überwiesen.« Ein Irrtum, wie die zuständige Sachbearbeiterin bei »Arbeitplus« feststellte. Sie forderte die Mieter zur Rückzahlung auf. Doch anstelle des Geldes kam ein Brief von einer Anwältin: Ihre Mandanten hätten die Mehrzahlung zwar bemerkt, diese aber für eine »Sonderzahlung« gehalten. »Eine Unverschämtheit, eine absolute Frechheit«, regt sich Klaus G. auf. »Dass ein seriöser Anwalt so einen Unsinn behaupten darf, ist der Gipfel.«
Der Brackweder trifft seinen Mieter nun Ende März vor Gericht wieder. »Ich will mein Geld und ich will, dass er auszieht.«
Nach Einschätzung von »Haus und Grund«-Expertin Schultz war die Räumungsklage, die Klaus G. angestrengt hat, die einzige Chance. Wenn zwei Monatsmieten fehlen, muss zunächst fristlos gekündigt werden, bei Nichtbeachtung kann die Räumungsklage folgen. Brigitte Schultz: »Mein Rat an den Vermieter ist, in solchen Fällen sofort zu kündigen. Wenn er zu lange wartet, steckt er unter Umständen noch tausende Euro an Nebenkostenvorauszahlung in die vermietete Wohnung.« So wie Klaus G. Der hofft darauf, dass das böse Spiel bald ein Ende hat.

Artikel vom 18.03.2006