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Schutzgebiet
bitte ohne
Gartenabfall

Grüner Müll schadet


Enger/Spenge (EA). Die untere Landschaftsbehörde des Kreises Herford wendet sich mit einer Informations- und Aufklärungsaktion an Grundstückseigentümer in Natur- oder Landschaftsschutzgebieten oder an solche, deren Gartengrundstück an ein Schutzgebiet grenzt. Es wird hingewiesen, wie mit Gartenabfällen und Gehölzschnitt zu verfahren ist. Diese dürfen nicht in der freien Landschaft oder im Naturschutzgebiet abgelagert werden.
Grünablagerungen stellen nicht nur einen unschönen Anblick dar, sondern schädigen Tiere und Pflanzen an diesem Standort und in der Umgebung. Die oft dicken Bündel ersticken jedes Leben unter sich. Weder die Grünlandpflanzen am Wegesrand noch die Krautschicht am Waldrand können diese Grünschnittschichten durchwachsen. Die Kleintierwelt stirbt ebenfalls ab. Sowohl die Pflanzen und Tiere, auch in der Umgebung, werden durch die scharfen, giftigen Sickersäfte zusätzlich geschädigt. Gerade auch Bäume leiden mit ihren empfindlichen Feinwurzeln unter dem Luftmangel und den ätzenden Sickersäften. Die Auswirkungen zeigen sich oft erst Jahre später.
Ein »Kompost«-Haufen im Naturschutzgebiet ist keine Düngung und keine Bereicherung für die Biotope. Nicht selten behalten derartige »grüne Müllhalden« noch anderen nichtorganischen Abfall. Es kommt vor, dass Reste aus Wohnungsrenovierungen sich ebenfalls dort sammeln und damit die wilde Müllkippe perfekt ist.
Weitere Informationen gibt es in der unteren Landschaftsbehörde bei Hannelore Frick-Pohl unter der Telefon 0 5221-13 23 21.

Artikel vom 18.03.2006