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Notorischer Straftäter für
weitere Jahre inhaftiert

Landgericht: Betrug und Diebstahl am laufenden Band

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Eine Schneise von Straftaten hat ein Häftling der früherer Justizvollzugsanstalt Senne quer durch Deutschland gezogen. Der notorische Betrüger und Dieb von Nobelkarossen ist vom Landgericht zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Insgesamt 34 Straftaten warf Staatsanwältin Tanja Hartmann dem Angeklagten Peter H. gestern vor. Daß letztlich nur 18 Fälle übrig blieben und verurteilt wurden, lag in der Geringfügigkeit eines Spezialdeliktes des vielfach verurteilten H.: Er fährt seit fast 15 Jahren ohne Führerschein durch die Gegend.
Peter H. hatte 14. April 2004 vom Landgericht Bielefeld eine Absage bekommen, bereits nach zwei Dritteln seiner Haftzeit entlassen zu werden. Für den unverbesserlichen Straftäter ein Affront der Justiz, den er noch heute nicht versteht. Er habe doch alles getan, um sich zu resozialisieren. Dass er indes seit 1989 nur noch wechselweise Straftaten begeht oder in Gefängnissen einsitzt, ist dem Mann nicht bewusst.
So verlegte sich nach der eigenmächtigen »Haftentlassung« im April 2004 darauf, Autos zu »Probefahrten« auszuleihen und dann mit den Kraftfahrzeugen zu verschwinden. Leidtragende waren auch die Betreiber eines Hillegosser Autohauses, wo er einen Audi TT entwendete. Der Wagen wurde schwer beschädigt in einem Container im Amsterdamer Hafen gefunden; ebenso der Landrover eines Händlers in Bingen; die Wagen tauschte er jeweils für Kokain und etwas Bargeld bei Auftraggebern aus Ghana ein.
Peter H. hatte es zudem auf einen Jeep Cherokee in Bad Homburg, ein BMW Cabrio ebenfalls in Bad Homburg und einen weiteren Audi TT in Frankfurt abgesehen: Pech hatte er bei der »Ausleihe« eines Porsche Cayenne - der Verkäufer blieb bei der »Probefahrt« im Wagen. Besonders perfide ging er zum Nachteil seiner zeitweisen Lebensgefährtinnen vor: Sie täuschte der ehemalige Pilot mit einer abgetrangenen Pilotenuniform und betrog sie schamlos um ihr Geld.
Das Landgericht avisierte dem Mann für künftige Taten schon die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung, beließ es nun aber bei fünfeinhalb Jahren Haft und fünf Jahren Führerscheinsperre.

Artikel vom 18.03.2006