Karlsruhe (dpa). Der Fiskus darf mehr als 50 Prozent Steuern auf Einkommen kassieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden und eine eigene Entscheidung aus dem Jahr 1995 revidiert. Geklagt hatte ein Gewerbetreibender, dem 1994 fast 60 Prozent seines Einkommens von 620 000 Mark als Einkommen- und Gewerbesteuern abgezogen worden waren. Az: 2 BvR 2194/99