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Im Kampf um
Rente gesiegt

Gericht verurteilt AXA-Versicherung

Von Christian Althoff
Herford (WB). Das Landgericht Bielefeld hat die AXA-Versicherung verpflichtet, einem Handwerksmeister aus Herford rückwirkend von 2003 an eine Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Anwältin Sabine Hippel: Es ist traurig, das man Rente einklagen muss.
Drei Jahre hatte der heute 59-jährige Unternehmer um die Rente gekämpft. »Ich bin froh, dass ich doch noch mein Recht bekommen habe«, sagte er.
1974 hatte der Fahrzeug- und Maschinenbauer in Herford einen Metallbaubetrieb gegründet, der als Zulieferer für die Maschinenbauindustrie bis zu zehn Mitarbeiter beschäftigte. Die Ehefrau des Handwerkers kümmerte sich um die Buchhaltung, er stand im Betrieb. »14 bis 18 Stunden Arbeit am Tag waren die Regel«, erzählt er. Die schwere Arbeit blieb nicht ohne Folgen: Seit 1994 ist der Handwerker dreimal an der Bandscheibe operiert worden - mit nur mäßigem Erfolg. Das Heben selbst leichterer Lasten, längeres Sitzen, Stehen oder Liegen - alles das ist ihm nicht mehr möglich. »Ich kann nicht einmal mehr durchschlafen, weil mich die Rückenschmerzen aufwachen lassen«, sagt er. Zuletzt war der Herforder so oft krank, dass ihn seine private Krankenversicherung (Signal Iduna) zum Vertrauensarzt schickte, der eine dauerhafte Berufsunfähigkeit diagnostizierte. Die Signal Iduna stellte stellte daraufhin ihre Krankentagegeldzahlungen ein, und der Handwerker beantragte bei der AXA Colonia eine Berufsunfähigkeitsrente. Den entsprechenden Vertrag hatte er 1982 bei der AXA abgeschlossen. Als die Versicherung nicht zahlen wollte, zog der Herforder vors Landgericht.
Dort bestritt die AXA nicht nur die vom Kläger beschriebene Schwere der Erkrankung, sondern forderte den Mann auf, in seiner Firma Bürotätigkeiten zu übernehmen - die hatte der Handwerker jedoch zeitlebens noch nie gemacht. Selbst ein vom Gericht in Auftrag gegebenes Gutachten, das dem Kläger eine dauerhafte Berufsunfähigkeit bescheinigte, zog die Versicherung in Zweifel.
Das Landgericht hat jetzt unter dem Aktenzeichen 6 O 427/04 einen Schlussstrich gezogen und die AXA verurteilt. Sie muss rückwirkend von Februar 2003 an eine monatliche Rente von 1856 Euro zahlen, und zwar bis zum 63. Lebensjahr des Klägers - insgesamt 157 000 Euro. Man habe keinen Grund, an der Schilderung des Klägers und den medizinischen Gutachten zu zweifeln, heißt es in dem Urteil. Zu einem verspäteten Antrag der AXA, den Gutachter für eine Befragung zu laden, schrieb der Richter, dieser Antrag verstärke nur den Eindruck, dass es der Versicherung lediglich »um eine Verzögerung des Rechtsstreites« gehe. »Es ist traurig, dass jemand, der jahrzehntelang seine Beiträge immer pünktlich eingezahlt hat, seine Rente trotzdem noch einklagen muss«, sagte gestern Rechtsanwältin Sabine Hippel aus Herford, die den Rechtsstreit geführt hatte. Auf eine Berufung hat die AXA verzichtet.

Artikel vom 24.03.2006