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Stadt muss
für Schaden
bezahlen

Mängel übersehen


Bonn (dpa). Die Stadt Bonn muss für die Folgen eines Balkonsturzes 250 000 Euro Schmerzensgeld und 31 000 Euro Schadensersatz an einen 38-Jährigen zahlen.
Das entschied gestern das Bonner Landgericht in einem ungewöhnlichen Zivilverfahren. Der Diplomingenieur ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt. Nach Ansicht des Gerichts haftet die Stadt Bonn für die Folgen des Unfalls, weil bei der Bauabnahme des Mehrfamilienhauses im Jahr 1982 gravierende Mängel am Balkon übersehen worden waren.
Das Urteil ist ein Ausnahmefall in der Rechtsprechung. Normalerweise haftet der Bauherr für die Folgen von Baumängeln. Da in diesem Fall der Architekt, der gleichzeitig Bauherr war, bereits 1990 verstorben ist und kein anderer gefunden wurde, der in Anspruch genommen werden konnte, muss jetzt die Stadt Bonn haften, weil sie ihre Amtspflicht verletzt und »nicht aufgepasst hat«, wie die Richter erklärten. Dem Kläger sei es nicht zumutbar, weiter nach möglichen Schuldigen zu suchen.
Der Kläger war bei einer Geburtstagsfeier seines Freundes zusammen mit einem weiteren Partygast vom Balkon gestürzt, nachdem sich die gläserne Brüstung plötzlich aus der Verankerung gelöst hatte. Beide Männer waren in die Tiefe gefallen.

Artikel vom 16.03.2006