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Soldaten-Tod: Gericht
bezweifelt Vorsatz

Wolfgang Scheffelmeier lehnt Einigung ab

Geht in die nächste Instanz: Vater Wolfgang Scheffelmeier.

Blomberg (WB/ewp). Der Tod des Marinesoldaten Samuel Scheffelmeier (21) aus Blomberg (Kreis Lippe) wird das Oberlandesgericht Celle beschäftigten.
Bei einem Zivilprozess vor dem Landgericht Hannover bezweifelten die Richter, dass Fregattenkapitän Frank M. vor vier Jahren nach einem Manöverunfall in der Ostsee vorsätzlich eine Rettungsaktion verhindert habe.
Bei dem Unfall waren Samuel Scheffelmeier ebenso wie sein Kamerad Stefan Paul ertrunken. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Kapitän wegen fahrlässiger Tötung war gegen Zahlung von 2400 Euro Geldbuße eingestellt worden. Der Kapitän soll jeden Rettungsversuch aufgrund hoher Wellen untersagt haben.
Rechtsanwältin Anja Weidemann aus Bonn hatte beim Landgericht Hannover Klage für die Eltern Ingrid und Wolfgang Scheffelmeier gegen den Fregattenkapitän und die Bundesrepublik Deutschland eingereicht und unter anderem 40 000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Das Gericht schlug vor, sich auf eine Zahlung von 10 000 Euro zu einigen. Weidemann: »Meine Mandaten haben den Vorschlag abgelehnt. Wir warten zunächst das schriftliche Urteil ab und gehen dann vor dem Oberlandesgericht in die Berufung.«

Artikel vom 16.03.2006