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Weihnachtsfeier
ist erstmal Dienst


Frankfurt (dpa). Eine Weihnachtsfeier ist zumindest so lange Dienst, bis der Chef geht. Das hat das Sozialgericht Frankfurt/Main im Fall eines Beschäftigten der Stadt Dreieich entschieden. Somit müsse die Unfallkasse im Fall des 65-Jährigen zahlen, der bei der Feier betrunken eine Treppe heruntergestürzt war und sich erheblich verletzt hatte. Der Chef war zu dem Zeitpunkt anwesend. Die gesetzliche Unfallversicherung wollte jedoch nicht zahlen. Auch stellten die Richter klar, es sei üblich, »dass auf Weihnachtsfeiern Alkohol getrunken wird, bis zum Schluss«. Az.: S 10 U 2623/03

Artikel vom 16.03.2006