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Starre Fronten um FH-Werbung

Urheberrechts-Klage von Dozent Schmitt-Siegel gegen Arbeitgeber


Bielefeld (uko). Auch der erste Hauptverhandlungstermin zwischen Fachhochschule (FH) Bielefeld und ihrem Dozenten Professor Helmut Schmitt-Siegel um die Urheberrechte einer Straßenbahnbemalung hat vor dem Landgericht keine Einigung gebracht. Richterin am Landgericht Ingeborg Gottschaldt hat nun für 13. April einen Verkündungstermin angesetzt.
Schmitt-Siegel hatte Ende 2001 eine Stadtbahn farblich gestaltet, die dann bis 2004 für die Fachhochschule Reklame fuhr. Allerdings, so behauptet der Dozent, sei nur eine »Fahrzeit« von einem Jahr vertraglich festgelegt worden. Deshalb hat Schmitt-Siegel die Fachhochschule auf Zahlung von 7 250 Euro verklagt. Im übrigen hatte die Fachhochschule auch Prospekte mit dem Stadtbahn-Signet drucken lassen und obendrein in ihrer Internet-Präsenz mit der bemalten Bahn geworben. Die Fachhochschule hatte stets bekräftigt, man habe seinerzeit »die Nutzungsrechte erworben«.
Ein Gütetermin im Oktober 2004 war ergebnislos geblieben. Ein Vergleichsvorschlag Gottschaldts sah damals vor, die FH solle drei Viertel des Streitwertes tragen. Schmitt-Siegel hatte sich seinerzeit zu Verhandlungen bereit erklärt, der Fachhochschule indessen war diese Belastung zu hoch. FH-Pressesprecher Frank-Rüdiger Bürgel erklärte nun als Zeuge vor der 4. Zivilkammer, die FH habe einen Vertrag mit Schmitt-Siegel so interpretiert, dass das Signet »uneingeschränkt genutzt werden« dürfe. Allerdings wies die Richterin erneut daraufhin, in den schriftlichen Unterlagen sei »von der Nutzungsdauer keine Rede«. Bürgel beharrte jedoch auf dem FH-Standpunkt: »Wir haben über mehrere Jahre gesprochen.« Zudem schloss er »definitiv aus«, in einer seinerzeitigen Presseerklärung »nur die Laufzeit von einem Jahr erwähnt« zu haben.
Beide Parteien werden nun bis April eine weitere Frist zur Stellungnahme haben. Ob Ingeborg Gottschaldt am 13. April ein Urteil verkünden wird oder ob weitere Zeugen vernommen werden, steht noch aus.Az. 4 O 191/05

Artikel vom 14.03.2006