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Unwetter und Quote

Kachelmann-Erfolg vor Gericht gegen DWD


Köln/Offenbach (dpa). Zwischen dem Deutschen Wetterdienst (DWD) und der privaten Konkurrenz meteomedia von Jörg Kachelmann wird's zunehmend frostig. Im Streit um Unwetterwarnungen hat das Kölner Landgericht dem DWD die Behauptung untersagt, meteomedia warne mehr als nötig, um sich in den Medien interessant zu machen und die Quote zu steigern (AZ 28O120/06).
Bei einem Extremwetter-Kongress vor einem Monat hatte der DWD ein Monopol für Unwetterwarnungen gefordert, da »ein verwirrendes Chaos sich widersprechender Warnungen« Menschenleben gefährden könne. Insbesondere wurde dabei Kachelmanns »Unwetterzentrale« kritisiert.
Der wies den Vorwurf zurück, Wettergefahren unnötig zu dramatisieren. Er hielt dem DWD stattdessen »Fehlleistungen« wie beim Orkan »Lothar« oder der Elbeflut vor und die Einrichtung einer »Art Privat-DDR«, in der die Behörde immer Recht habe.
Wetterdienst-Mann Hans-Gerd Nitz glaubt unterdessen, Kachelmann stehe auf dem Standpunkt, es gebe »einen Markt für Unwetterwarnungen«. Nitz: »Den gibt es natürlich nicht. Im Gesetz über den Deutschen Wetterdienst steht drin, dass wir die amtlichen Warnungen zu verbreiten haben.«
Wie auch immer: Wenn der Deutsche Wetterdienst den privaten Wettermann Kachelmann erneut der überzogenen Unwetterwarnung bezichtigt, droht jetzt ein Bußgeld von 250 000 Euro. Der DWD prüft jedoch Rechtsmittel gegen das Urteil.

Artikel vom 14.03.2006