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Jüdisches Sprichwort

»Wenn Gott auf
Erden lebte, würden ihm die Leute wohl die Fenster einwerfen.«

Leitartikel
Gotteslästerung frei Haus

Der Feige
läuft dem Zeitgeist nach


Von Rolf Dressler
Gottesferne ist zunehmend weit verbreitet unter den Menschen unserer Zeit. Und das leider auch hier bei uns in Deutschland wie überhaupt auf dem Alten Kontinent Europa, wo das Christentum und die in ihm gründenden Grundwerte Kultur und Daseinverständnis über Jahrhunderte ganz maßgeblich prägten.
Nun sind Inhaber und Geschäftsführung des weithin angesehenen Herforder Textilunternehmens Brinkmann jedweder Gottverlassenheit oder gar gotteslästerlicher Umtriebe absolut unverdächtig, ja, über derlei Zweifel erhaben. Deshalb stellten sie sich sofort der in diesem Ausnahmefall berechtigten Kritik an einem noch druckfrischen Werbekatalog, dessen Bilddarstellungen Proteste von Bürgern hervorgerufen hatten, die sich dadurch in ihrem religiösen Empfinden verletzt fühlten.
Indes nimmt die breite Öffentlichkeit schon seit vielen Jahren selbst die zynischsten und perversesten Verhöhnungen und Verunglimpfungen des christlichen Glaubens und hier vorzugsweise der katholischen Kirche gleichgültig oder sogar belustigt hin. Und viele der (heimlichen) Lacher sind übrigens auch diejenigen, die sich über die Urheber der dänischen (Anti-)Mohammed-Karikaturen gar nicht lautstark genug empören und entrüsten können.
Gänzlich ungeahndet blieben zum Beispiel die folgenden Unsäglichkeiten vor allem auch aus dem Munde feixender sogenannter Kabarettisten (die in dieser Zeitung wiederholt im Wortlaut dokumentiert worden sind):
- »Jesus, so hat das zweithöch- ste Gericht gesagt, kann den Religionsunterricht an bayerischen Schulen nicht mehr sehen. Der Herr hat sein Flehen erhört. Oder umgekehrt: 2000 Jahre rumhängen ist ja wirklich kein Vorbild für die Jugend von heute« (ARD).
- »Es ist ja wissenschaftlich erwiesen: Wenn gemischtgeschlechtliche Partner miteinander verkehren, können da Kinder bei rauskommen. In der Geschichte ist nur ein Fall bekannt, wo das nicht so gewesen sein soll. Das ist schon 2000 Jahre her, und der hat ja nicht so lange gelebt« (WDR-Fernsehen).
- »Bei der Taufe wird das Kind so lange unter Wasser gehalten, bis die Eltern einen angemessenen Preis gezahlt haben« (einer von zehn »Vorschlägen, wie die Kirchen wieder zu Geld kommen könnten« im TV-Sender RTL).
- Oder das heftig beklatschte Theaterstück »Corpus Christi«, das Jesus und dessen Jünger zu einer Orgien-Truppe sauflustiger Homosexueller verzerrte.
Dabei müsste derlei widerwärtiges Treiben normalerweise mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Doch tatsächlich stellt der Strafgesetzbuch-Paragraph 166 das Beschimpfen religiöser Bekenntnisse, Religionsgemeinschaften und Kirchen fast nur noch auf dem Papier unter Strafe.
Denn ein Übriges, mit Verlaub, tut im zeitgeistverdrehten, liberalitätsduseligen Deutschland eine völlig falsch verstandene Toleranz - man kann auch sagen: richterliche Feigheit.

Artikel vom 15.03.2006