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Hinweis
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 "Isenstedter Straße Ost"
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie des öffentlichen Unterrichtungs- und Erörterungstermins.
Der Ausschuss für Statdtentwicklung der Stadt Espelkamp hat in seiner Sitzung am 1.3.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 "Isenstedter Straße Ost" beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt südlich der Kantstraße bzw. der katholischen Kirche, nördlich des Brandenburger Ringes bzw. der evangelischen Kirche sowie östlich der Isenstedter Straße. Die Änderung umfasst die Flurstücke Gemarkung Espelkamp, Flur 10, Flurstücke 496 bis 503, 505 bis 510 und 638 bis 640 (Isenstedter Straße 84 bis 98 gerade Hausnummern). Mir der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit für eine Erweiterung nach Osten um einen zweigeschossigen rückwärtigen Anbau planungsrechtlich gesichert werden. Des Weiteren sollen Festsetzungen hinsichtlich der Baugestaltung, der Art der baulichen Nutzung sowie der überbaubaren Grundstücksflächen getroffen weden. Über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird die Öffentlichkeit gem § 3 Abs. 1 BauGB am
Donnerstag, dem 23.3.2006 um 16.30 Uhr
im Raum 108 des Rathauses Espelkamp, Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp, öffentlich unterrichtet. Dabei wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung des planerischen Konzeptes gegeben.
Der Bürgermeister

Artikel vom 18.03.2006