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Gesetz zur
Gentechnik

EU-Richtlinie befolgt


Berlin (dpa). Der Bundesrat hat am Freitag ein neues Gentechnikgesetz beschlossen, um drastische Strafzahlungen an die EU von bis zu 800000 Euro pro Tag zu verhindern. Damit wird eine fünf Jahre alte EU-Richtlinie verspätet umgesetzt. Die Länderkammer verlangt jedoch ein weitergehendes Gesetz. »Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Gentechnikgesetz so zu novellieren, dass Forschung und Anwendung der Gentechnik gefördert werden.« Zugleich müsse die Wahlfreiheit des Anbaus von Gen-Pflanzen gewährleistet sein. Damit wird die Debatte um »grüne Gentechnik« weiter angeheizt.
Die Novelle, der der Bundestag bereits zugestimmt hat, regelt die Kennzeichnung genetisch veränderter Pflanzen und die Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Standortregisters.
Strittig ist, die Haftungsregelung für den Fall einer Übertragung von gentechnisch verändertem Material auf Nachbarfelder zu verändern. Bauern, die Gen-Pflanzen anbauen, müssen derzeit haften, wenn es zu Verunreinigungen kommt und kein Verursacher gefunden wird. Dies gilt unabhängig vom Verschulden. Über einen Haftungsfonds wird diskutiert.

Artikel vom 11.03.2006