Saarbrücken (dpa). Das Verschweigen eines Rückenleidens kann den Versicherungsschutz kosten, hat das OLG Saarbrücken. entschieden. Eine Busfahrerin hatte ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vertragsabschluss das Leiden verschwiegen und drei Monate später Leistungen verlangt. Az.: 5 U 31/05-4