11.03.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

»Naturschutz-Argumente sind nicht zutreffend«


Zum Thema »Württemberger Allee« in Sennestadt erreicht das WESTFALEN-BLATT folgender Leserbrief:

»Zum Thema Weiterbau der Württemberger Allee sind in letzter Zeit mehrere Briefe und Stellungnahmen veröffentlicht worden, die sich gegen den Weiterbau der Württemberger Allee aussprechen und darüber hinaus den politisch Verantwortlichen vorwerfen, Ýkein bisschen weiseÜ zu sein, und dass sie Ýnicht wissen, was sie tunÜ.
Man hat das Gefühl, dass diese Leute die Geschichte der Sennestadt und die Planungen von Professor Reichow nicht miterlebt haben. Sonst würden sie nicht behaupten, dass die Ýabwegige Planung der Verlängerung der Württemberger Allee nicht im Sinne von Professor ReichowÜ sei und dass ehemalige Mitarbeiter von Professor Reichow Ýnoch heute in Anbetracht dieser Fehlplanung den Kopf schüttelnÜ. Diese Behauptung ist falsch. Die Bebauungspläne Nummer 19, ÝIm langen FeldÜ, Nummer 20, ÝAm TellerbrockÜ, wie auch der Bebauungsplan ÝQuakernacks HofÜ wurden vom Büro Professor Reichow aufgestellt.
Im Laufe der Jahre ist eine erhebliche Reduzierung der damaligen Planung erfolgt. Professor Reichow hatte nie den Netzeweg als östliche Grenze des Baugebiets Sennestadt festgelegt. Und mit den Stadtwerken Bielefeld wurde eine Demarkationslinie weit östlich des Netzeweges zum Schutz des Wassereinzuggebietes des Wasserwerkes I festgelegt. Diese Festlegung ist von den Stadtwerken Bielefeld vor einigen Jahren schriftlich bestätigt worden.
Es wird von einem lebenswichtigen zusammenhängenden Waldgebiet gesprochen. Ein Blick auf den Stadtplan und eine Begehung beweisen, dass dieses nicht stimmt. Vom Ende der Württemberger Allee bis zum Huckepackweg ist eine Waldschneise vorhanden. Hier sind im Hinblick auf die geplante Weiterführung der Württemberger Allee bereits Kanäle verlegt. Die bebauten Grundstücke am Huckepackweg mit ihren großen Gärten trennen den Waldstreifen am Netzeweg vom übrigen Waldbereich wie auch die Ländereien des Gartenbaubetriebes Lange und die Kleingartenanlage ÝWißmannshofÜ.
Hier werden offensichtlich Argumente des Naturschutzes in den Vordergrund gestellt, die nicht zutreffend sind. Von einem Ýumweltzerstörenden BebauungsplanÜ kann nicht die Rede sein. Es ist doch wohl davon auszugehen, dass unsere politischen Gremien in verantwortungsvoller Weise das Allgemeinwohl berücksichtigen. Es kann sein, dass persönliche Interessen Einzelner dabei zurückstehen müssen.
Wenn nach Abwägung aller Vor- und Nachteile einmal eine Entscheidung getroffen worden ist, sollte man diese nicht immer wieder in Frage stellen.«
Erhard KEHL
33689 Bielefeld

Artikel vom 11.03.2006