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Freundin fast
zu Tode gewürgt

Sechseinhalb Jahre Haft gefordert

Bielefeld (uko). Sechseinhalb Jahre Haft soll ein Bielefelder Dachdecker absitzen, der seine Lebensgefährtin fast erwürgt hat. Diese Freiheitsstrafe wegen versuchten Totschlags hat am Donnerstag Staatsanwalt Klaus Metzler gefordert. Verteidiger Torsten Giesecke beantragte für seinen Mandanten eine mildere, angemessene Sanktion.

Schon Ende August 2004 war es zu einer folgenschweren Auseinandersetzung zwischen Felix M. (38) und seiner elf Jahre jüngeren Freundin Sabrina Z. (Name des Opfers geändert) gekommen. Der Dachdecker hatte die Frau durch heftige Schläge gegen den Kopf misshandelt. Als die Mutter von zwei gemeinsamen Kleinkindern bewußtlos wurde, ließ M. von ihr freiwillig ab.
Im Folgejahr, so resümierte Metzler gestern in seinem Plädoyer, habe Sabrina Z. unter Angstzuständen gelitten, zumal ihr Freund sie massiv bedroht hatte. Sofern sie von dem Vorfal berichte, ende sie als »Schweinefutter in Polen«.
Am 8. September 2005 schienen sich die ärgsten Befürchtungen der Frau zu bestätigen. Unter einem fadenscheinigen Grund rief M. seiner Freundin in die gemeinsame Wohnung, die er schon Wochen zuvor hatte verlassen sollen. M. machte ihr Vorhaltungen wegen ihres Lebenswandels. Unvermittelt warf er sich auf dem Bett auf sie und begann Sabrina Z. mindestens eine Minute lang zu würgen. Die 27-Jährige wehrte sich verzweifelt, rief um Hilfe und registrierte noch, wie sie ohnmächtig wurde.
Die Hilferufe waren im Haus gehört worden, zum Glück: Felix M. reagierte auf heftiges Klopfen an der Tür und ließ von der Frau ab. Gegenüber Zeugen bekannte er, er habe Sabrina Z. »umbringen« wollen. Polizisten sagte er später, es sei »gut, dass Sie gekommen sind, sonst wäre Schlimmeres passiert«. Nach Ansicht des Münsteraner Rechtsmediziners Professor Alfred Du Chesne hätte das Würgen auch nur Sekunden länger andauern müssen, dann wäre die Frau tot gewesen.
Der Staatsanwalt folgerte daraus einen »direkten Tötungsvorsatz«, zumal beim Opfer auch Merkmale des Sauerstoffmangels hätten festgestellt werden können. Einen minder schweren Fall des Totschlags nahm Metzler nicht an, da er keine Anzeichen der Schuldminderung feststellen mochte. Torsten Giesecke hingegen sah schon den Genuss von Alkohol und Kokain als Grund an, eine Freiheitsstrafe zu mildern. - Das Schwurgericht wird das Urteil am 20. März verkünden.

Artikel vom 10.03.2006