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Nicht mehr lange in Kanada: Karlheinz Schreiber.

Schreiber
vor der Auslieferung

Urteil in Toronto

Toronto/Augsburg (dpa). Die Auslieferung des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber, der Schlüsselfigur in der CDU-Spendenaffäre, rückt jetzt näher.
Das höchste Berufungsgericht der kanadischen Provinz Ontario in Toronto hat den Einspruch des 71-Jährigen gegen seine geplante Auslieferung durch Kanada abgelehnt. Die Augsburger Justiz, die seinen Fall verfolgt, rechnet nun mit einer baldigen Überstellung nach Deutschland.
Allerdings kündigte Schreibers Anwalt Edward Greenspan sofort an, dass er nun ein Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof Kanadas in der Hauptstadt Ottawa anstrengen werde. Diese Möglichkeit steht ihm offen. Das kanadische Justizministerium konnte gestern nicht einschätzen, wie lange sich das Verfahren durch die Berufung noch hinziehen wird.
Dagegen sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz in Augsburg, auch wenn Schreiber noch den Obersten Gerichtshof anrufen könne, sei mit einer raschen Entscheidung der kanadischen Justiz zu rechnen. »Dann ist das Ende der Fahnenstange für Schreiber erreicht«, sagte Nemetz.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft bemüht sich seit 1999, den Waffenlobbyisten vor Gericht zu stellen. Nemetz sagte: »Bisher verlief der Fall im Schneckentempo, jetzt könnte es schnell gehen.« Schreiber wird von der Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung, Bestechung und Untreue gesucht.
Bei internationalen Geschäften mit Panzern, Hubschraubern und Flugzeugen soll er Millionen an Schmiergeldern erhalten und über ein undurchsichtiges Geflecht von Tarnfirmen an deutsche Politiker und Manager weitergereicht haben. Der damalige CDU-Partei- und Fraktionschef Wolfgang Schäuble geriet durch Details über eine umstrittene 100 000-Mark-Spende des Waffenlobbyisten im Jahr 2000 derart unter Druck, dass er zurücktrat. Unter anderem soll Schreiber wesentlich an einem Panzergeschäft mit Saudi-Arabien mit einer Bestechungssumme von umgerechnet 110 Millionen Euro beteiligt gewesen sein.

Artikel vom 09.03.2006