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Gericht genehmigt umstrittenes Endlager

Umweltminister Gabriel will weitere Klagen abwarten

Lüneburg/Berlin (dpa). Das umstrittene Atommüllendlager »Schacht Konrad« in Salzgitter darf gebaut werden. Nach jahrzehntelangem Streit wies das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Klagen gegen die Genehmigung gestern zurück.
Gegen das Endlager gewehrt hatten sich die Kommunen Salzgitter, Vechelde und Lengede sowie zwei Landwirte, deren Hof unmittelbar an das Gelände angrenzt.
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) will zwar zunächst noch abwarten, bevor mit dem Bau in Salzgitter begonnen wird. Er betonte nach dem Urteil aber auch: »Mit dem heutigen Tag ist die Einrichtung eines Endlagers im ehemaligen Erzbergwerk ÝSchacht KonradÜ sehr wahrscheinlich geworden.«
Die Kläger hatten unter anderem kritisiert, dass die Langzeitsicherheit des Lagers und die Auswirkungen eines möglichen Terroranschlags nicht ausreichend untersucht wurden. Das Gericht erklärte jedoch, weder die Landwirte noch die Kommunen würden durch das Atommülllager in ihren Rechten verletzt.
Zwar ließ das Gericht eine Revision gegen die Urteile nicht zu. Dagegen wollen die Stadt Salzgitter und die beiden betroffenen Landwirte aber beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde einlegen. »Wir wollen weitermachen«, sagte Landwirt Walter Traube (42). Gabriel erklärte in Berlin, er werde zunächst die Entscheidung aus Leipzig abwarten. »Der Respekt vor den Klägern gebietet es, keine Fakten zu schaffen, solange das Urteil keine Rechtskraft erlangt hat«, sagte er.
Gabriel erklärte, es stelle sich auch die Frage, ob das alte Eisenerzbergwerk als Einlagerungsstandort wirtschaftlich überhaupt noch von Interesse sei. Darüber wolle er mit den Energieunternehmen sprechen. Er wies aber darauf hin, dass diese einen Schadensersatzanspruch von mehr als einer Milliarde Euro geltend machen könnten, falls Konrad nicht in Betrieb gehe. Das geplante Endlager liegt in Gabriels Wahlkreis.
Das Gericht urteilte, weitere Auflagen für den Betrieb des Endlagers seien nicht nötig. »Ein Mangel besteht auch nicht darin, dass alternative Standorte nicht vergleichend und umfassend untersucht wurden«, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kalz.
Verfahrensfehler seien bei der Genehmigung des Endlagers ebenfalls nicht gemacht worden. Gegen mögliche Schäden durch den Betrieb sei »lückenlos« Vorsorge getroffen worden. Das Gericht urteilte ferner, auch gegen Störfälle sei hinreichend Vorsorge getroffen worden. Die Grenzwerte für radioaktive Strahlung bei einem Normalbetrieb des Lagers würden weit unterschritten. »Schacht Konrad« war 2002 nach massivem Druck der Bundesregierung vom niedersächsischen Umweltministerium genehmigt worden.

Artikel vom 09.03.2006