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Versicherer
angemahnt


Karlsruhe (dpa). Erneut hat das Bundesverfassungsgericht mehr Verbraucherschutz für Lebensversicherungskunden angemahnt. In einem gestern veröffentlichten Beschluss machte das Karlsruher Gericht deutlich, es erwarte vom Gesetzgeber, dass Kapital-Lebensversicherungen künftig transparenter gestaltet und die Rückkaufwerte bei vorzeitiger Kündigung kundenfreundlicher berechnet werden. Eine Kammer des Ersten Senats bekräftigte damit das Grundsatzurteil aus dem Jahr 2005, mit dem das Gericht für eine verbraucherfreundliche Neuregelung des Versicherungsrechts eine Frist bis Ende 2007 gesetzt hatte.
Az: 1 BvR 1317/96

Artikel vom 08.03.2006