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Kläger darf der
Post vertrauen


Frankfurt/Main (dpa/lhe). Ein Bürger darf sich grundsätzlich auf eine Postlaufzeit von zwei bis drei Tagen verlassen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Ein Kläger müsse sich deshalb nicht bei Gericht erkundigen, ob seine Klage rechtzeitig eingegangen sei. Verzögere sich die Zustellung unvorhersehbar, sei die Klage dennoch zulässig. Az.: 7 U 82/04

Artikel vom 08.03.2006