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Gericht: Attest ist 
sofort vorzulegen

JVA-Beamter: Klage abgewiesen

Brackwede/Minden (sw). Ein 39 Jahre alter Beamter der Justizvollzugsanstalt Brackwede II, dessen krankheitsbedingte Fehlzeiten sich gehäuft hatten, muss auch in Zukunft immer spätestens am zweiten Tag seiner Dienstunfähigkeit ein ärztliches Attest vorlegen. Dies hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden.

Der Justizbeamte war, wie das WESTFALEN-BLATT bereits im Dezember berichtete, wegen seiner sich häufenden Kurzerkrankungen selbst zum Fall für die Justiz geworden. Vor dem Verwaltungsgericht Minden hatte er gegen seinen Dienstherrn, das Land Nordrhein-Westfalen, geklagt. Denn von diesem war dem 39-Jährigen auferlegt worden, jede krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit spätestens am Folgetag mit einem ärztlichen Attest zu belegen - eine Anweisung, der der Beamte nicht folgen wollte. Das Verwaltungsgericht Minden entschied nun: Die Vorschrift ist rechtens.
»Die Klage des Beamten wurde abgewiesen«, erklärte Hans-Joachim Hüwelmeier in Vertretung des Vorsitzenden Richters Rolf-Lutz Weidemann gestern auf Anfrage. Weidemann hatte bereits im Dezember betont, dass laut Landesbeamtengesetz jede Krankheit belegt werden muss - eine Frist, wann der Krankenschein dem Dienstherrn vorzuliegen hat, gebe es nicht.
Wie Hüwelmeier erklärte, hat der Kläger die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. Dies war bis gestern noch nicht geschehen. Die Frist dafür läuft Ende der Woche ab. Sollte ein Antrag gestellt und diesem stattgegeben werden, würde ein Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster stattfinden.

Artikel vom 08.03.2006