11.03.2006
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Die gesetzliche Erbfolge sieht eine exakte Rangfolge bei den Erben vor. Hat der Verstorbene keine eigenen Kinder oder Enkel, kommen außer dem Ehegatten auch Eltern oder Geschwister sowie Nichten und Neffen zum Zuge. Sie erhalten zwar nur Teile des Vermögens. Bei unteilbaren Nachlassgegenständen wie Haus- oder Grundbesitz kann es aber über die Frage der Auszahlung des Erbteils zu Streit kommen. Denn das Erbe kann nur mit Zustimmung aller Beteiligten verwertet werden, selbst wenn der Erbanteil noch so klein ist.
Als Beispiel nennt die Vereinigung den Fall, dass ein kinderloser Verstorbener eine Ehefrau, eine Mutter und einen Bruder hinterlässt. Von seiner bereits verstorbenen Schwester leben noch zwei Kinder.
Nach der gesetzlichen Erbfolge erhält die Ehefrau drei Viertel des Nachlasses, die Mutter ein Achtel, der noch lebende Bruder ein Sechzehntel und die beiden Kinder der verstorbenen Schwester je ein Zweiunddreißigstel. Ein Testament gehe der gesetzlichen Erbfolge jedoch vor und könne Streitigkeiten verhindern.
Artikel vom 11.03.2006