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Schon 1989 eine Frau
gequält und kaserniert

Zwölfeinhalb Jahre Haft - nun erneute Verhandlung

Von Uwe Koch
Bielefeld/Herford (HK). Nur wenige Monate nach einer drakonischen Verurteilung wegen brutalster Sexualstraftaten muß sich der türkischstämmige Herforder Ufuk C. erneut wegen Vergewaltigung verantworten: Der 36-jährige Mann soll 1988 oder 1989 eine damals 16-jährige Bielefelderin aus muslimisch-ritualen Gründen mißbraucht haben.

Die widerlichen Taten kamen im Rahmen der mehrmonatigen Verhandlung vor dem Landgericht Bielefeld ans Licht: Ufuk C. wurde schließlich am 30. Juni 2005 zu zwölfeinhalb Jahren Haft wegen Geiselnahme, elffacher Vergewaltigung, sexueller Nötigung und Körperverletzung seiner Ehefrau und deren Schwester verurteilt. Ufuk C. hatte die Schwestern brutal geqält, kaserniert und sexuell erniedrigt. Eines der Opfer hatte sich während seiner Aussage daran erinnert, daß Jahre zuvor eine andere junge Türkin mit dem seltenen Vornamen Hagna (Name geändert) ebenfalls Opfer der perversen Lust des Mannes geworden sein könne.
Eine Kriminalbeamtin nahm den vagen Anhaltspunkt auf und geriet schließlich an die heute 33-jährige Frau, die eine unvorstellbare Geschichte bestätigte, die zudem ein dunkles Licht auf das Frauenverständnis traditioneller Muslime wirft. Der Herforder Ufuk C. hatte das 16-jährige Mädchen seinerzeit in Bielefeld gesehen, es begehrt und für sich reklamiert. Hagna V. hatte strikte Anweisung ihrer Eltern, sich keinem Mann zu nähern. Dennoch traf sie sich mit C., sie wollte ihm seine Absichten ausreden. Ufuk C. nutzte diese Gelegenheit, entführte das Mädchen nach Herford, vergewaltigte sie mehrfach und erklärte: »Deine Familie nimmt dich nun nicht mehr zurück.«
Nach sechs Wochen der Kasernierung in der Herforder Wohnung gelang der jungen Bielefelderin die Flucht. In ihrer Familie erwartete sie indes die Hölle auf Erden: Erniedrigt, beleidigt und mißachtet von Eltern und Geschwistern wurde sie schließlich verstoßen, weil sie die muslimisch angestammte Rolle der Frau verletzt habe.
Ufuk C. muß in einer erneuten Verhandlung vor dem Landgericht mit einer weiteren, harschen Bestrafung rechnen. Zuständig ist nämlich die Jugendstrafkammer, die als besonders unerbittlich gilt und für solche Verbrechen schon Freiheitsstrafen im zweistelligen Bereich ausgeurteilt hat.

Artikel vom 07.03.2006