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Verfassungswidrig


Das Studiengebührengesetz der NRW-Landesregierung ist aus Expertensicht verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt der Frankfurter Verfassungsrechtler Georg Hermes in einem Gutachten für die Landtagsfraktion der Grünen. Das Parlament dürfe es nicht den Hochschulen überlassen, ob und in welcher Höhe Studiengebühren erhoben würden. Dadurch komme es zur willkürlichen Ungleichbehandlung von Studenten. Das Gesetz werde vor den Gerichten scheitern.

Artikel vom 07.03.2006