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Vogelgrippe auch
in Niedersachsen

Sechstes Bundesland betroffen

Berlin (Reuters). Die Vogelgrippe hat sich auf Niedersachsen ausgeweitet und damit das Bundesland mit den größten Nutzgeflügelbeständen erfasst.
Ein Sprecher des Landesagrarministers Hans-Heinrich Ehlen widersprach gestern aber Berichten, wonach bei der an Vogelgrippe verendeten Wildgans bereits die hochaggressive asiatische Variante des H5N1-Grippevirus nachgewiesen worden sei. Die Graugans war vor einer Woche im Landkreis Soltau-Fallingbostel gefunden worden.
Bundesweit traten am Wochenende verschärfte Schutzvorkehrungen gegen die Vogelgrippe in Kraft, die mittlerweile in sechs Bundesländern aufgetreten ist. Katzen müssen im Umkreis von zehn Kilometern um Vogelgrippe-Fundorte im Haus bleiben und Hunde angeleint werden. In Deutschland sind bislang mehr als 150 Wildvögel und eine Katze an dem auch für Menschen gefährlichen H5N1-Virus verendet.
Landwirtschaftsminister Ehlen sagte, nun gelte es alles zu tun, um die Einschleppung der Vogelgrippe in die Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. Mit 72 Millionen Hühnern, Enten, Gänsen und Puten werden in Niedersachsen 60 Prozent des gesamten Nutzgeflügels in Deutschland gehalten.
Im Sperrbezirk um den Fundort der Wildgans herum befinden sich nach Angaben des Ministeriums nur 14 Geflügelhalter mit 433 Tieren. Deren Geflügel müsse möglicherweise getötet werden. Die großen Geflügelbetriebe konzentrieren sich im Nordwesten des Landes, der Fundort dagegen liegt im äußersten Nordosten.
Niedersachsen ist nach Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein das sechste Bundesland, in dem die Vogelgrippe nachgewiesen wurde. Am Freitag war das Virus zum ersten Mal bei einem Vogel festgestellt worden, der in einer Großstadt gefunden wurde. Trotz des Fundes in Mannheim schloss Bundesagrarminister Horst Seehofer eine Gefährdung der Fußball-WM aus.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte nach einem Bericht der »Bild am Sonntag« Pläne der Krankenkassen für den Umgang mit Vogelgrippe-Verdachtsfällen bei Menschen. In derartigen Fällen müsse der Arzt zuerst schriftlich eine Kostenübernahme-Erklärung bei der Kasse einholen.

Artikel vom 06.03.2006