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Ärzte-Regress

Der Kelch geht vorüber


Die Haus- und Fachärzte in Westfalen-Lippe können aufatmen: Für sie wird es vom 1. Januar 2007 keine Bonus-Malus-Regelung geben. Somit können sie auch nicht in persönlichen Regress genommen werden. Allenfalls ist eine kollektive Haftung der Ärzteschaft möglich, wenn das Verordnungsvolumen von 2,4 Milliarden Euro überschritten wird.
In den Jahren 2004 und 2005 haben sich die Ärzte an die Vorgaben gehalten. Selbst die Kassen schließen Regressansprüche aus.
Dass der Kelch Bonus-Malus an den Medizinern vorübergeht, ist interessanterweise dem neuen umstrittenen Arzneimittelspargesetz zu verdanken. Diese Gesetz sieht freiwillige individuelle Vereinbarungen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenkassen als Alternative zu Bonus-Malus vor.
Im nächsten Schritt sollen jetzt die Patienten über Einsparmöglichkeiten informiert und für Ärzte Arzneimittelberatungen angeboten werden. Dies ist ein guter Weg, der bereits in der Vergangenheit dazu geführt hat, das Ärzte in Westfalen-Lippe im Vergleich mit anderen Bundesländern deutlich günstiger verordnet haben.
Endlich einmal eine positive Nachricht trotz aller Streikandrohungen und Protestmaßnahmen. Ernst-Wilhelm Pape

Artikel vom 07.03.2006