20.04.2006
Artikelansicht
Stemwede
Chroniken: Ab dem 1. Januar 1818 sollten in allen Gemeinden Chroniken geführt werden. So lautete eine Verordnung der Mindener Regierung. Geschichte würde mit abgesicherten Chroniken »fassbar« werden, so die Vorstellung. Die Aufzeichnungen sollten in gebundenen Büchern erfolgen. Die Führung der Gemeindechroniken würde den jeweiligen Bürgermeistern überlassen sein, hieß es damals.
© STEMWEDER ZEITUNGFolge 689
Artikel vom 20.04.2006