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Brisante Informationen am Telefon

Fall Springstein: Staatsanwältin gibt die Weitergabe der E-Mails zu


Magdeburg (dpa). Im Prozess gegen den Leichtathletik-Trainer Thomas Springstein wegen Dopings von Minderjährigen vor dem Amtsgericht Magdeburg hat die Staatsanwältin die Weitergabe von brisanten E-Mail-Inhalten an die Medien zugegeben. »Ich habe zwei Journalisten am Telefon Auszüge von E-Mails vorgelesen«, sagte Staatsanwältin Angelika Lux.
Die Verteidigung Springsteins hatte bereits zuvor den Verdacht geäußert, die 42-Jährige habe sich als »Informantin« betätigt und damit eine »existenzgefährdende Medienkampagne« ausgelöst. Damals sollte sie als Zeugin verhört werden, was das Gericht jedoch ablehnte. Lux hatte die Vorwürfe seinerzeit bestritten.
Die E-Mails waren bei einer Razzia im Privathaus des Trainers in Gerwisch bei Magdeburg sichergestellt worden. Einige wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft während des Prozesses verlesen und waren einen Tag später sehr detailliert in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« erschienen.
Darin wurde die Substanz Repoxygen erwähnt, ein praktisch nicht nachzuweisendes Mittel zur Leistungssteigerung, was eine Diskussion über Gen-Doping auslöste. »Damit hat sich die Staatsanwaltschaft an der Hatz gegen den Angeklagten beteiligt«, kommentierte Verteidiger Johann Schwenn ihre Aussage. Oberstaatsanwalt Wolfram Klein, der als Anklagevertreter anwesend war, stellte sich hinter Lux. »Alles was weitergegeben wurde, war Bestandteil einer öffentlichen Verhandlung.«
Staatsanwältin Lux sollte in ihrer Rolle als Zeugin hauptsächlich zu den von ihr bemerkten widersprüchlichen Aussagen der Hauptbelastungszeugin Anne-Kathrin Elbe Stellung nehmen. Diese hatte das Präparat, das sie von Springstein erhalten haben soll, mal als Tabletten, Pillen oder Kapseln beschrieben. »Es war eine spontane Äußerung, die falsch war«, bekannte Lux.

Artikel vom 04.03.2006