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Lange Haare in Uniform erlaubt


Berlin (Reuters). Auch uniformierte Polizisten dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ihre Haar lang tragen. Die Bundesrichter gaben gestern der Klage eines Beamten aus Rheinland-Pfalz gegen einen ministeriellen Erlass statt. Darin war den Schutzpolizisten vorgeschrieben worden, dass sie ihr Haar in »Hemdkragenlänge« zu tragen hätten. Eine solche Vorschrift sei mit dem Persönlichkeitsrecht nicht vereinbar.

Artikel vom 03.03.2006