Berlin (Reuters). Auch uniformierte Polizisten dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ihre Haar lang tragen. Die Bundesrichter gaben gestern der Klage eines Beamten aus Rheinland-Pfalz gegen einen ministeriellen Erlass statt. Darin war den Schutzpolizisten vorgeschrieben worden, dass sie ihr Haar in »Hemdkragenlänge« zu tragen hätten. Eine solche Vorschrift sei mit dem Persönlichkeitsrecht nicht vereinbar.