Karlsruhe (dpa). Deutschland muss für Kriegsverbrechen des Naziregimes keinen Schadenersatz an Hinterbliebene zahlen. Eine Klage von vier Griechen wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Schon der Bundesgerichtshof hatte die Forderungen wegen eines SS-Massakers in Griechenland abgewiesen. Ansprüche der Hinterbliebenen ließen sich weder aus dem Völkerrecht noch aus dem Amtshaftungsrecht ableiten. Az: 2 BvR 1476/03