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Vollzugsbeamter
klagt gegen Land

Schulterverletzung ein Dienstunfall?

Von Christian Althoff
Bielefeld (WB). Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne ist nach eigenen Angaben 2001 von einem Häftling so schwer verletzt worden, dass er bleibende Schäden davongetragen hat. Vor dem Verwaltungsgericht Minden deutete sich allerdings gestern an, dass die Verletzungen nicht als Dienstunfall anerkannt werden.

Hermann W. (56) arbeitet im offenen Vollzug. Als er im Februar 2001 zusammen mit einem Kollegen einen Häftling in ein geschlossenes Gefängnis verlegen wollte, versuchte der Gefangene zu fliehen. »Ich lief ihm nach und drehte ihm den Arm auf den Rücken. Dann sind wir beide zu Boden gegangen«, erinnert sich der Beamte. Hermann W. schlug auf dem Asphalt auf: »Ich hatte Hautabschürfungen, aber am schlimmsten waren die Schmerzen in meiner rechten Schulter«, sagt der 56-Jährige und ergänzt, die Schmerzen plagten ihn nun Tag für Tag. »Ich kann den rechten Arm nur eingeschränkt heben. Selbst leichte Tätigkeiten wie das Fegen fallen mir schwer, und nachts holen mich die Schmerzen aus dem Schlaf.« Zwei Operationen, in denen Knochen geglättet worden seien, habe er bereits hinter sich - ohne Besserung.
Hermann W. möchte erreichen, dass sein Leiden als Folge eines Dienstunfalls gewertet wird: »Ich bin privat krankenversichert. Und ich fürchte, dass die Gesellschaft die Beiträge erhöht, wenn ich weiterhin soviel Schmerzmittel und Behandlungen benötige«, erklärt der Vollzugsbeamte. Das Land NRW will die Verletzung jedoch nicht als Dienstunfall anerkennen, weil die Beschwerden nach Angaben eines Amtsarztes altersbedingt sind. Auch ein vom Verwaltungsgericht beauftragter Gutachter kam zu dem Schluss, dass sich an der Schulter des Mannes im Laufe der Jahre ein Sporn gebildet habe, der eine Manschette und eine Sehne verletzt habe. »Ein Zusammenhang mit dem Fluchtversuch ist nicht erkennbar«, erklärte der Richter, der von geringen Erfolgsaussichten des Klägers sprach.
Hermann W. muss damit rechnen, dass seine Klage in Kürze abgewiesen wird - auch wenn er versichert, vor der vereitelten Flucht nie mit Schulterbeschwerden beim Arzt gewesen zu sein.

Artikel vom 02.03.2006