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Zoll beschlagnahmt
»Schlankheitstee«


Mettmann (dpa). Zollfahnder haben bei einem Lebensmittel- Großhändler im Kreis Mettmann 7000 Päckchen eines asiatischen »Schlankheitstees« beschlagnahmt. Die Teemischung gelte in Deutschland als Arzneimittel und sei zulassungs- und apothekenpflichtig, teilte das Zollfahndungsamt in Essen gestern mit. Wegen der überhöhten Dosis des Wirkstoffes der Sennespflanze wurde der Tee von der Gesundheitsbehörde als bedenklich eingestuft. Der Tee könne zu Darmkrämpfen und Erbrechen führen und sei keinesfalls zur Gewichtsabnahme geeignet.

Artikel vom 02.03.2006