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Körperschaftssteuer
nicht für alle gleich

GmbH zahlt mehr als Einzelunternehmer


Zu dem Leitartikel von Rolf Dressler »Irgendetwas stimmt hier nicht«:
Leider wurde der Vergleich zwischen Körperschaftsteuer- und Einkommensteuerbelastung, wie ich meine, zumindest leichtfertig verkürzt dargestellt.
Denn wenn schon weder die Kirchensteuer noch der Solidaritätszuschlag Berücksichtigung findet, sollte, weil sich das Ergebnis total verändert, die Gewerbesteuer einbezogen werden. Bei einer durchschnittlichen Gewerbesteuerbelastung von 15 Prozent beträgt die Gesamtbelastung inklusive Körperschaftsteuer schon 40 Prozent.
Im Bereich von Einzelpersonen und Personengesellschaften spielt die Gewerbesteuer je nach Hebesatz kaum eine Rolle, da die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer angerechnet wird. Der Vergleich zwischen Körperschaftsteuer und Einkommensteuer ist jetzt schon fast ausgeglichen.
Der Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent gilt für den Gewinn der GmbH, oder AG. Wenn der Eigentümer das Geld für private Zwecke verwenden und zum Beispiel ein Einfamilienhaus bauen möchte, wird die Hälfte des ausgeschütteten Betrages noch einmal der Einkommensteuer unterworfen. Von 100 Euro Gewinn der GmbH verbleiben dem Eigentümer für private Zwecke etwa 47 Euro. Der Einzelunternehmer versteuert die auf den ersten Blick höheren 42 Prozent und kann dann ohne weitere Belastung 58 Euro von 100 Euro Gewinn behalten, ein Vorteil von nicht unerheblichen 11 Euro.

MICHAEL BLIENERT33129 Delbrück

Artikel vom 03.03.2006