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Normal: Kinderlärm
im Wohngebiet


Koblenz (dpa). Anwohner einer Straße im verkehrsberuhigten Bereich eines Wohngebietes müssen nach einem Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts Lärm von spielenden Kindern hinnehmen. Im vorliegenden Fall hatte sich ein Bürger in Nassau darüber beschwert, dass Kinder auf einer Straße spielten. Die Verbandsgemeinde sollte etwas tun, um den Lärm zu verhindern. Az.: 6 K 860/05.KO

Artikel vom 04.03.2006