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Fahndungspanne
im Fall Stephanie


Dresden (dpa). Im Fall der entführten und missbrauchten Stephanie aus Dresden hat die Polizei einen Fahndungsfehler zugegeben. Die Computerabfrage mit dem Suchwort »Sexualstraftaten« hatte Fälle aus den Jahren vor 2002 nicht erfasst. Der einschlägig vorbestrafte Peiniger der Schülerin war 1999 wegen einer Sexualstraftat verurteilt, aber damals unter »sexuell motivierte Straftaten« erfasst worden. Daher war er bei der Abfrage nicht ins Visier geraten.

Artikel vom 01.03.2006