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Pressefreiheit - mehr als nur ein Bekenntnis


Von Peter Ebertz,
Bankhaus Lampe KG
Die Presse- und Meinungsfreiheit gilt als eine der wichtigsten Errungenschaften freiheitlich demokratischer Grundordnungen. Sie findet sich bereits in der Bill of Rights, der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776, in der französischen Revolutionsverfassung von 1789 und heute in allen Verfassungen demokratischer Rechtsstaaten. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt in Artikel 5 die Grundrechte auf Presse- und Meinungsfreiheit im weitesten Sinne.
Hierbei handelt es sich nicht um ein Bekenntnis, einen wohlgemeinten Appell oder gar um ein politisches Programm. Es ist unmittelbar geltendes, aufgrund seiner Verankerung im Grundgesetz allen Gesetzen und Verordnungen vorgehendes Recht, das die staatlichen Behörden und Institutionen bei ihren Handlungen unmittelbar bindet.
In der Praxis sind Presse- und Meinungsfreiheit derart eng miteinander verbunden, dass die Pressefreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention keine ausdrückliche Erwähnung findet, aber ganz unstreitig von der dort namentlich geschützten Meinungsfreiheit umfasst wird.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in diversen Urteilen die Bedeutung der Pressefreiheit als Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft unterstrichen und die Rolle der Presse als Wachhund der Öffentlichkeit bei der Informationsvermittlung hervorgehoben.
Findet man über die grundsätzliche Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit als schützenswertes Rechtsgut sehr schnell einen Konsens, scheiden sich die Geister ebenfalls sehr schnell bei der konkreten Ausgestaltung, bei der Begrenzung dieser Rechte. Denn auch ein noch so hohes Grundrecht kann richtigerweise nur so weit ungehindert ausgeübt werden, dass eben die Rechte anderer nicht verletzt werden.
Keine Freiheit ist grenzenlos, aber wo diese Grenze zu ziehen ist, bleibt letztlich eine Frage des Einzelfalls. Die Kunst des kritischen, investigativen, also des eigentlich interessanten Journalismus liegt darin, den Leser möglichst umfassend zu informieren und dabei gleichzeitig die Rechte derer, über die berichtet wird, zu wahren. Bei dem Ausgleich handelt es sich nicht selten um eine Gratwanderung, bei der typischerweise das Persönlichkeitsrecht und der Ehrenschutz, aber auch die Religionsfreiheit als kollidierende Rechte zur Presse- und Meinungsfreiheit in Erscheinung treten.
Die hohe Bedeutung der Presse- und Medienorgane als geschützte Institution für die Funktionsfähigkeit einer Demokratie ist bei ggf. notwendiger Abwägung mit Rechten Dritter zu berücksichtigen. Dabei kann nicht von vornherein unterschieden werden zwischen gutem und schlechtem, anspruchsvollem oder niveaulosem Journalismus. Denn hierbei handelt es sich um ein subjektives und damit untaugliches Abgrenzungskriterium.
Heribert Prantl wählte vor kurzem in der Süddeutschen Zeitung den Vergleich der Pressefreiheit mit einem großen Strom: Nicht alles, was dort schwimmt, ist sauber, und nicht alles, was da treibt, ist wertvoll. Dies beeinträchtigt den absoluten Wert der freien, unzensierten Berichterstattung allerdings nicht.
Eine couragierte und im positiven Sinne kritische Presse hilft dem Staat und seinen Bürgern in vielfältiger Weise. Sie recherchiert, informiert, deckt auf. Sie kann mit gutem Gewissen als Kontrollorgan, als Opposition, als effektiver Sachwalter der Interessen Ihrer Leser, der Bürger eines Landes bezeichnet werden, als funktionierende Begrenzung politischer und sonstiger Übermacht. Sie ist mit ihrem vielfältigen Spektrum eine Bereicherung für alle an ihrer Umwelt interessierten Bürger und Institutionen.
Dass die positive, die sogenannte »gute Presse« natürlich stets willkommen ist, die »schlechte Presse« dagegen von den Betroffenen oft verteufelt wird, ist einer der zahlreichen natürlichen Konflikte in einer lebendigen Gesellschaft.
Das WESTFALEN-BLATT hat sich vor 60 Jahren den Grundsätzen einer freien und unabhängigen Berichterstattung verschrieben. Mit wachen Augen und Ohren hat es seitdem die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung in Ostwestfalen und damit auch die des mit dieser Region eng verbundenen Bankhauses Lampe begleitet.
Dabei war die Berichterstattung des WESTFALEN-BLATTES stets informativ, fair und unvoreingenommen.
Hierfür sei an dieser Stelle gedankt und gleichzeitig herzlich gratuliert.

Artikel vom 15.03.2006