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Urteil lautet lebenslang

Familienvater im Wald erschossen - Täter leugnet weiter

Von Ingo Schmitz
Brakel (WB). Für den Mord an dem Lastwagenfahrer Burkhard P. aus Brakel (Kreis Höxter) muss Heizungsbauer Dirk M. (41) lebenslang in Haft. Das hat das Schwurgericht Göttingen gestern verkündet.
Dirk M. bestreitet weiterhin geschossen zu haben. Foto: Schmitz

Das Gericht sah es nach 52 Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Angeklagte aus Holzminden den 48-jährigen Familienvater erschossen hat. Der 41-Jährige hatte stets seine Unschuld beteuert. Rechtsanwalt Dr. Holger Rostek kündigte Revision an: »Die Beweise sind nicht in zutreffender Weise gewürdigt worden.« Der Angeklagte, Mitglied im Motorradclub Flame Eyes, kommentierte das Urteil mit Kopfschütteln.
Nach einem Prozess, der anderthalb Jahre gedauert hatte, sind die Hinterbliebenen des Opfers zufrieden mit dem Urteil. Die Mutter des Mordopfers erklärte gegenüber dieser Zeitung, dass sie nie daran gezweifelt habe, dass Dirk M. ihren Sohn erschossen hat. Sie könne nun endlich versuchen, ihren Verlust zu verarbeiten.
Nach Ansicht des Gerichts hat Dirk M. am 5. Februar 2004 sein ahnungsloses Opfer mit zwei Schüssen getötet, als dieses im Solling Holzstämme auf seinen Lkw lud. Das Opfer hatte kurz zuvor die schwangere Ex-Freundin des jetzt Verurteilten geheiratet.
Der Vorsitzende Richter Rainer Finke: »Der Angeklagte fühlte sich gekränkt und hatte jeglichen Umgang zwischen Burkhard P. und der Frau untersagt.« Finke betonte, dass es sich um ein nichtiges Motiv aus überzogenem Besitzdenken gehandelt habe. Er stellte daher das Mordmerkmal des »niedrigen Beweggrunds« fest.
Laut Gericht war der Angeklagte zweifelsfrei am Tatort. Zudem wurden zahlreiche belastende Beweise bei Haus- und Autodurchsuchungen gefunden. Dazu gehörten Patronen, die sich offenbar in der Tatwaffe befunden hatten, Schmauchspuren im Auto sowie ein Waffenreinigungsgerät, das zur Tatwaffe passt. Die Pistole wurde bis heute nicht gefunden. Nach Angaben eines Zeugen ist sie zerschreddert und auf einer Deponie entsorgt worden.
Das Gericht schließt im Übrigen aus, dass die Beweise dem Angeklagten untergeschoben worden sind.

Artikel vom 28.02.2006